Beide Eltern müssen Hüftgelenkdysplasie (HD) frei sein. Die Augenuntersuchung auf Katarakt (grauer Star) muss ohne Befund sein.
Die Eltern müssen jeweils eine Jugendbeurteilung - (Jugend-ZTP) und eine Zuchttauglichkeitsprüfung oder zwei Zuchttauglichkeitsprüfungen bestehen.
Für die Leistungszucht müssen beide Elterntiere zusätzlich mindestens eine VPG2 mit mindestens 80 Punkten im C-Teil und der Beurteilung TSB ausgeprägt bestanden haben. Für die Merkmalslinie Wesen und Leistung muss der Hund im Anschluss an eine ZTP eine zusätzliche Überprüfung für Trieb-/Selbstsicherheit und Belastbarkeit (TSB) bestehen.
Auf einer Ausstellung mit einem Spezialrichter (termingeschützt vom VDH) muss der Hund mindestens die Formwertnote "sehr gut" erreicht haben.
Für die Hündin sind zunächst drei Würfe vorgesehen. Danach entscheidet die Zuchtleitung des Vereins über den weiteren Einsatz.
Die Hündin darf bis zur Vollendung des achten Lebensjahres belegt werden.
Der Rüde ist zunächst für fünf Deckakte freigegeben. Danach entscheidet die Zuchtleitung nach Beurteilung der Nachkommen über den weiteren eventuellen Einsatz und weitere Voraussetzungen hierfür (z.B: eine Herzuntersuchung).
Der Züchter muss an einer Züchterschulung des RZV teilgenom- men haben und ist gehalten, sich auf dem aktuellen Stand des Wissens zu halten.
Der RZV überprüft durch Zuchtwarte bei der Wurfstättenabnahme u.a. die räumlichen Voraussetzungen zur Aufzucht der Welpen auch über das Alter von acht bis zehn Wochen hinaus. Sie behalten die Entwicklung der Welpen und den Zustand der Mutterhündin durch mehrfache Besuche im Blick und unterstützen den Züchter in vielfacher Hinsicht.
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